Ein Risiko, das leider oft unterschätzt wird: Zur Pflicht eines Unternehmers gehört, sich von einem Beschäftigten mit Fahrertätigkeit die Eignung für das Führen von Fahrzeugen nachweisen zu lassen.
Die Prüfung dieser Eignung kann durch eine verkehrsmedizinische Untersuchung erfolgen. Weitere Vorsorgeuntersuchungen für Fahrtätigkeiten, Steuertätigkeiten und Überwachungstätigkeiten gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich der Betriebmedizin.
Unser Leistungsangebot umfasst die verkehrsmedizinische Untersuchung, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) sowie die Erstellung verkehrsmedizinischer Gutachten. Ihr Vorteil: Ihre Mitarbeiter sparen sich einzelne Arztbesuche – z.B. beim Augenarzt –, so wird der Zeitaufwand minimiert. Ihre „Fahrer“ stehen Innen wieder rasch zur Verfügung.
Für Pkw und Motorrad:
Für Lkw, Taxi und Bus:
Bescheinigung für die Fahrgastbeförderung (Anlage 5 Nr. 2 FeV) zur Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung und Aufmerksamkeitsleistung sowie der Reaktionsfähigkeit.
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir dann ein unternehmensspezifisches Leistungskonzept.