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Ein Risiko, das leider oft unterschätzt wird: Zur Pflicht eines Unternehmers gehört, sich von einem Beschäftigten mit Fahrertätigkeit die Eignung für das Führen von Fahrzeugen nachweisen zu lassen.
Die Prüfung dieser Eignung kann durch eine verkehrsmedizinische Untersuchung erfolgen. Weitere Vorsorgeuntersuchungen für Fahrtätigkeiten, Steuertätigkeiten und Überwachungstätigkeiten gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich der Betriebmedizin.
Unser Leistungsangebot umfasst die verkehrsmedizinische Untersuchung, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) sowie die Erstellung verkehrsmedizinischer Gutachten. Ihr Vorteil: Ihre Mitarbeiter sparen sich einzelne Arztbesuche – z.B. beim Augenarzt –, so wird der Zeitaufwand minimiert. Ihre „Fahrer“ stehen Innen wieder rasch zur Verfügung.
Für Pkw und Motorrad:
Für Lkw, Taxi und Bus:
Bescheinigung für die Fahrgastbeförderung (Anlage 5 Nr. 2 FeV) zur Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung und Aufmerksamkeitsleistung sowie der Reaktionsfähigkeit.
Wir führen unabhängige medizinische Untersuchungen und Gutachten durch, wenn Fragen zur Fahreignung bestehen — etwa bei internistischen, neurologischen oder psychischen Erkrankungen, oder bei Alkohol- bzw. Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr. Unsere Bewertungen erfolgen gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und den aktuellen Begutachtungsleitlinien. Die Gutachten richten sich insbesondere an Fahrerlaubnisbehörden und Arbeitgeber. Selbstverständlich erfolgen alle Untersuchungen vertraulich und datenschutzkonform.
Wozu ein ärztliches Gutachten?
Ein Ärztliches Gutachten wird dann angeordnet, wenn die Verkehrsbehörde überprüfen will, ob Ihre Fahreignung bei gesundheitlichen Fragestellungen, Drogenkonsum oder Alkoholabhängigkeit in Frage gestellt wird. Die Gutachter an unseren Service-Centern sind für diese Fragestellungen qualifiziert. Sie wissen auch, mit welchen Mitteln Sie gegebenenfalls einen falschen Verdacht ausräumen können.