Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Beginn der kalten Jahreszeit steigt die Unfallgefahr auf dem Arbeitsweg erheblich an. Erst Schnee oder Regen, dann klirrende Kälte – diese Wetterkombination führt regelmäßig zu gefährlicher Eisglätte auf Gehwegen, Parkplätzen und Straßen. Als Ihr betreuendes Betriebsarztteam möchten wir Sie mit dieser ausführlichen Information dabei unterstützen, Ihre Beschäftigten für die besonderen Risiken der Wintermonate zu sensibilisieren.
1. Aktuelle Unfallzahlen und Hintergrund
Die Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verdeutlichen die Dimension des Problems: Im Jahr 2024 wurden insgesamt 173.483 meldepflichtige Wegeunfälle in Deutschland registriert. Davon entfielen mehr als 11.800 meldepflichtige Wegeunfälle allein auf Fußgängerinnen und Fußgänger, die durch rutschigen Boden aufgrund von Wasser, Regen, Schnee oder Glatteis verursacht wurden.
Besonders besorgniserregend ist, dass Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (SRS-Unfälle) etwa jeden fünften Arbeitsunfall ausmachen und bei den Unfallrenten einen noch höheren Anteil haben. Dies zeigt, dass dieser Unfalltyp häufig zu schwerwiegenden und langfristigen Gesundheitsschäden führt. Typische Verletzungen reichen von Prellungen und Verstauchungen über Bänder- und Sehnenverletzungen bis hin zu komplizierten Knochenbrüchen – insbesondere handgelenknahe Speichenbrüche (distale Radiusfrakturen), Oberarmkopfbrüche sowie hüftgelenknahe Oberschenkelbrüche.
2. Das richtige Schuhwerk – Die wichtigste Präventionsmaßnahme
Nach Aussage von Olaf Mewes vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) ist das richtige Schuhwerk die zentrale Präventionsmaßnahme für sicheres Gehen im Winter. Die Anforderungen an wintergerechtes Schuhwerk umfassen folgende Eigenschaften:
2.1 Grundanforderungen an die Sohle
- Rutschhemmende Beschaffenheit: Die Sohle muss aus einem Material bestehen, das auch bei niedrigen Temperaturen flexibel bleibt und guten Grip auf glatten Oberflächen bietet.
- Ausgeprägtes Profil: Eine tiefe, griffige Profilierung erhöht die Aufstandsfläche und verbessert die Verzahnung mit dem Untergrund erheblich.
- Biegeweiche Konstruktion: Eine flexible Sohle ermöglicht ein natürliches Abrollverhalten und verbessert das Gleichgewichtsgefühl.
- Fester Halt am Fuß: Der Schuh sollte den Fuß sicher umschließen und knöchelhoch geschnitten sein, um ein Umknicken zu verhindern.
2.2 Zusätzliche Hilfsmittel
Für besonders kritische Bedingungen stehen ergänzende Hilfsmittel zur Verfügung:
- Überzieher aus Mikrofaser: Diese können über normales Schuhwerk gezogen werden und verbessern die Bodenhaftung bei Nässe und leichter Glätte.
- Schuhspikes/Anti-Rutsch-Sohlen: Bei besonders vereisten Flächen können Spikes unter der Schuhsohle befestigt werden, die sich im Eis verankern und so einen sicheren Halt ermöglichen.
- Gehstockspikes: Für Personen, die einen Gehstock nutzen, sind spezielle Spikes auf Rezept erhältlich.
Empfehlung aus der arbeitsmedizinischen Praxis: Wer im Arbeitsleben auf elegante Schuhe mit glatter Sohle angewiesen ist, sollte diese erst am Arbeitsplatz anziehen und für den Arbeitsweg konsequent wintergeeignetes Schuhwerk mit Profil tragen.
3. Richtiges Verhalten beim Gehen auf glatten Flächen
Neben dem richtigen Schuhwerk spielt das Gehverhalten eine entscheidende Rolle für die Unfallvermeidung. Folgende Verhaltensregeln sollten Ihre Beschäftigten beachten:
3.1 Angepasste Gangart
- Bewusst langsamer gehen: Reduzieren Sie die Gehgeschwindigkeit deutlich. Hektik und Zeitdruck sind häufige Unfallursachen.
- Kleinere Schritte setzen: Kurze Schritte verbessern die Balance und ermöglichen schnellere Korrekturbewegungen.
- Mit dem ganzen Fuß auftreten: Vermeiden Sie es, nur mit der Ferse oder dem Ballen aufzutreten. Die gesamte Fußsohle sollte möglichst gleichzeitig den Boden berühren ("Pinguingang").
- Schwerpunkt leicht nach vorne verlagern: Dies verbessert die Kontrolle bei unerwartetem Rutschen.
- Hände aus den Taschen nehmen: Freie Hände ermöglichen Ausgleichsbewegungen und können bei einem Sturz den Aufprall abmildern.
3.2 Wegplanung und Aufmerksamkeit
- Vereiste Flächen meiden: Nutzen Sie ausschließlich geräumte und gestreute Wege.
- Mehr Zeit einplanen: Gerade an besonders kalten Tagen mit Glättegefahr sollten Beschäftigte mehr Zeit für den Arbeitsweg einplanen. Wer ängstlich oder in Hektik ist, läuft unsicher.
- Aufmerksamkeit auf den Weg richten: Vermeiden Sie Ablenkung durch Smartphone oder Kopfhörer.
- Handläufe nutzen: Auf Treppen und an Geländern immer festhalten.
4. Sichtbarkeit bei Dunkelheit – Leben retten durch Erkennbarkeit
In den Herbst- und Wintermonaten ist es oft noch oder schon dunkel, wenn Beschäftigte sich auf den Weg zur Arbeit oder wieder nach Hause machen. Regen und Schneetreiben verschlechtern die Sicht zusätzlich – sowohl für Fußgänger als auch für Autofahrer.
4.1 Erkennungsentfernungen im Vergleich
Die Unterschiede bei der Erkennbarkeit sind dramatisch:
Kleidungsart | Erkennungsentfernung |
|---|---|
| Dunkle Kleidung | ca. 25 Meter |
| Helle Kleidung | ca. 40-50 Meter |
| Retroreflektierende Kleidung | bis zu 140 Meter |
Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h beträgt der Bremsweg eines PKW etwa 25-30 Meter. Trägt ein Fußgänger dunkle Kleidung, bleibt dem Autofahrer praktisch keine Reaktionszeit – ein Unfall ist kaum vermeidbar.
4.2 Empfehlungen für bessere Sichtbarkeit
- Retroreflektierendes Material: Kleidung mit eingearbeitetem retroreflektierendem Material wirft das auftreffende Scheinwerferlicht zurück zur fahrenden Person. Am effektivsten ist reflektierendes Material, das an allen Körperseiten angebracht ist.
- Fluoreszierende Farben: Rot, Orange oder Gelb in fluoreszierender Ausführung sorgen bei Tageslicht und in der Dämmerung für besonders gute Sichtbarkeit auf große Entfernungen.
- Leucht- und Reflektorbänder: Zusätzliche Bänder an Armen und Beinen erhöhen die Erkennbarkeit, da die Bewegung besonders gut wahrgenommen wird.
- LED-Leuchten: Aktive Beleuchtung (LEDs) an der Kleidung kann bei völliger Dunkelheit zusätzlich helfen. Dabei ist darauf zu achten, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.
- Reflektierende Accessoires: Mützen, Schuhe und Rucksäcke mit reflektierenden Elementen erhöhen die Rundumsichtbarkeit.
5. Besondere Hinweise für Fahrradfahrer
Das Fahrradfahren bei Schnee und Glätte birgt eine besonders hohe Unfallgefahr. Normale Fahrräder verfügen nicht über Winterreifen, und die Räder rutschen bei Bremsvorgängen auf glatten Flächen schnell zur Seite weg.
5.1 Pflichtausstattung nach StVZO
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt folgende Beleuchtungseinrichtungen vor:
- Weißer Frontscheinwerfer (mindestens 10 Lux)
- Weißer Front-Reflektor
- Roter Rückscheinwerfer
- Roter Rückstrahler
- Speichenreflektoren ("Katzenaugen"), reflektierende Speichenhülsen oder Reflektorstreifen auf den Reifenseiten
- Pedale mit je zwei gelben Rückstrahlern
5.2 Empfehlungen für den Winter
- Bei extremer Glätte auf das Fahrrad verzichten und auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Zufußgehen ausweichen.
- Zusätzliche Reflektoren am Helm, an den Händen (Handschuhe) und an den Füßen (Schuhe) anbringen.
- Besonders vorausschauend und angepasst fahren.
- Reifendruck leicht reduzieren für besseren Grip (nur bei normaler Glätte, nicht bei Eis).
6. Empfohlene betriebliche Maßnahmen
Als Arbeitgeber haben Sie nach dem Arbeitsschutzgesetz die Pflicht, Unfallrisiken zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Für die Wintermonate empfehlen wir folgende Maßnahmen:
6.1 Verhältnisprävention (Arbeitsumgebung)
- Winterdienst organisieren: Stellen Sie sicher, dass Zugangswege, Parkplätze und Außentreppen rechtzeitig vom Schnee geräumt und bei Glätte gestreut werden.
- Sauberlaufzonen einrichten: Ausreichend große Trockenlaufzonen in Eingangsbereichen reduzieren das Rutschrisiko durch eingetragene Nässe.
- Beleuchtung prüfen: Sorgen Sie für angemessene Beleuchtung aller Fußwege, insbesondere an Kanten und Stufen.
- Gefährliche Stellen kennzeichnen: Markieren Sie glätteanfällige Bereiche wie Kanaldeckel oder schattige Stellen.
- Frostschäden beseitigen: Nach strengen Wintern treten häufig Schäden an Wegen auf (lose Platten, ausgebrochene Treppenstufen), die umgehend behoben werden sollten.
6.2 Verhaltensprävention (Beschäftigte)
- Unterweisungen durchführen: Sensibilisieren Sie Ihre Beschäftigten für die besonderen Gefahren im Winter.
- Informationsmaterial bereitstellen: Nutzen Sie diese Information als Aushang oder zur Verteilung per Intranet.
- Auf geeignetes Schuhwerk hinweisen: Empfehlen Sie Ihren Beschäftigten wintergerechtes Schuhwerk für den Arbeitsweg.
- Flexibilität bei Glättewarnungen: Ermöglichen Sie nach Möglichkeit flexible Arbeitszeiten an Tagen mit extremer Glätte.
7. Versicherungsschutz bei Wegeunfällen
Stürzen Beschäftigte trotz aller Vorsicht auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) als zuständiger Unfallversicherungsträger übernimmt in diesem Fall:
- Die Kosten für die Heilbehandlung
- Gegebenenfalls die anschließende Rehabilitation
- Bei dauerhaften Gesundheitsschäden: Rentenleistungen
- Berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen
Wichtig nach einem Unfall: Beschäftigte sollten nach einem Sturz auf dem Arbeitsweg einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen und den Arbeitgeber informieren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, meldepflichtige Unfälle (Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen) innerhalb von drei Tagen der KUVB anzuzeigen.
8. Rechtliche Grundlagen
Die in dieser Information enthaltenen Empfehlungen basieren auf folgenden rechtlichen Grundlagen und Regelwerken:
- Sozialgesetzbuch VII (SGB VII): Gesetzliche Grundlage der Unfallversicherung, Definition von Arbeits- und Wegeunfällen (§ 8 SGB VII)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gefährdungsbeurteilung und Präventionsmaßnahmen
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ASR A1.5/1,2 "Fußböden": Anforderungen an rutschhemmende Bodenbeläge
- DGUV Regel 108-003: "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr"
- DGUV Information 208-041: "Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen"
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Anforderungen an Fahrradbeleuchtung
9. Weiterführende Informationen und Materialien
Zur Vertiefung und für Ihre betriebliche Präventionsarbeit empfehlen wir folgende Ressourcen:
- DGUV-Themenseite zu Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen: www.dguv.de/praevention/themen-a-z/stolperunfaelle
- Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB): www.kuvb.de
- DGUV-Magazin "Arbeit & Gesundheit" – speziell für Sicherheitsbeauftragte
- NAPO-Videos zur Unfallverhütung: www.dguv-tube.de
- Kostenloser Pkw-Lichttest: Jährlich im Herbst bei Kfz-Meisterbetrieben
- Fahrsicherheitstrainings: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR), ADAC, Deutsche Verkehrswacht – die KUVB bezuschusst spezielle Kurse für den Winterdienst
Wir empfehlen, diese Informationen zeitnah an Ihre Beschäftigten weiterzuleiten – beispielsweise per Aushang, über das Intranet, in Dienstbesprechungen oder im Rahmen der regelmäßigen Unterweisungen. Bei Fragen zur Umsetzung oder für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für eine unfallfreie Wintersaison
Dr. med. Walter Russ
Facharzt für Arbeitsmedizin
und das Betriebsarztteam
Quellen:
• Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Pressemitteilung "Sicher zur Arbeit bei Eis und Glätte", 25.11.2025
• Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
• DGUV-Statistik zum Arbeits- und Wegeunfallgeschehen 2024
• Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB)
• DGUV Sachgebiet "Verkehrssicherheit in der Arbeitswelt"