Beratung der Mitarbeiter über Gesundheitsrisiken bei der Arbeit.
Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV werden die Beschäftigten hinsichtlich Gesundheitsrisiken bei der Arbeit und geeigneter Vorsorgemaßnahmen beraten. Entsprechend einer Gefährdungsbeurteilung – z.B. bei Infektionsgefahren – ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Angebots- oder Pflichtvorsorge der Beschäftigten in die Wege zu leiten.
Häufige Untersuchungen
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Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir dann ein unternehmensspezifisches Leistungskonzept.