Arbeitssicherheit & Arbeitsmedizin – alles aus einer Hand

Ganzheitliche Betreuung für Ihre Mitarbeiter – Medizin & Sicherheit vereint.

Arbeitssicherheit – optimale Ergänzung zur Arbeitsmedizin

Das bieten wir Ihnen in der Arbeitssicherheit

Neben der medizinischen Betreuung übernehmen wir auch die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. So haben Sie einen Ansprechpartner für beide gesetzlich vorgeschriebenen Bereiche und sparen Zeit, Kosten und Koordinationsaufwand.

Unser Paket umfasst:

  • Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze und Tätigkeiten
  • Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss)
  • Beratung zu allen Fragen rund um den Arbeitsschutz

Das Kombi-Paket: Arbeitsmedizin + Arbeitssicherheit

Gesundheit & Sicherheit aus einer Hand – unser Kombi-Angebot

Mit unserem Kombi-Paket erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Betreuung plus die komplette Organisation der Arbeitssicherheit.
Das bedeutet für Sie:

  • Rechtssicherheit: Alle gesetzlichen Pflichten sind erfüllt
  • Effizienz: Weniger Aufwand durch einen Ansprechpartner
  • Ganzheitlichkeit: Medizinische und sicherheitstechnische Betreuung greifen ineinander

Dieses Paket eignet sich besonders für Unternehmen, die eine vollständige Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 wünschen – ohne mehrere Dienstleister koordinieren zu müssen.

Arbeitssicherheit – Schutz für Mitarbeiter und Unternehmen

Was ist Arbeitssicherheit?

Die Arbeitssicherheit umfasst alle organisatorischen, technischen und persönlichen Maßnahmen, die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhindern sollen. Ziel ist es, die Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu schützen und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – praxisnah, effizient und mit klarem Fokus auf die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.

Typische Aufgaben der Arbeitssicherheit sind:

  • Erstellen und Aktualisieren von Gefährdungsbeurteilungen
  • Beratung bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze
  • Durchführung von Unterweisungen und Schulungen
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen und Beratung des Arbeitgebers

Gesetzliche Grundlagen & wann Unternehmen Arbeitssicherheit brauchen

Arbeitssicherheit ist Pflicht – für jedes Unternehmen

Der Einsatz einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage hierfür sind:

  • das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

Das bedeutet:

  • Jedes Unternehmen – unabhängig von Branche oder Größe – muss sich in Arbeitssicherheit betreuen lassen.
  • Die Betreuung richtet sich nach Gefährdungen und Mitarbeiterzahl.
  • Unternehmer sind verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, Unterweisungen zu organisieren und den Arbeitsschutz zu dokumentieren.

Wir kombinieren Arbeitssicherheit mit der Arbeitsmedizin – so haben Sie alles aus einer Hand und erfüllen Ihre Pflichten zuverlässig und effizient.

BEM Gespräch mit Betriebsarzt

Arbeitssicherheit

Viele Pflichten für Sie – viel Unterstützung durch uns!

Seit 1996 ist im Arbeitsschutzgesetz geregelt, welche Pflichten Sie als Unternehmer hinsichtlich des Arbeitsschutzes haben.

Dazu gehört beispielsweise das Analysieren und Dokumentieren der Gefährdungen Ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz, sowie die Ergreifung entsprechend erforderlicher Maßnahmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer.

  • die Ermittlung und Darstellung der Gefahren
  • das Aufzeigen von Möglichkeiten zur Gefahrenabwendung
  • die Änderung von Arbeitsabläufen und Einrichtungen
  • die Sensibilisierung der Mitarbeiter für Gefahren
  • Vorschläge für persönliche Schutzausrüstung
  • die Prävention durch Aufklärung und Unterweisung
  • die Einleitung und Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen in Zusammenarbeit mit Arbeitsmedizinern bzw. Betriebsärzten
  • die Überwachung und Kontrolle eingeleiteter Maßnahmen

  • Beratung der Geschäftsführung in allen sicherheitsrelevanten Fragen
  • Betriebsbegehungen, deren Dokumentation und Auswertung der Ergebnisse
  • Erarbeitung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen gemäß §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes, sowie der Gefahrstoffverordnung
  • Erarbeitung von Betriebsanweisungen
  • Kontakt zur Berufsgenossenschaft
  • Bearbeitung von Unfällen
  • Organisation von Sicherheitsveranstaltungen
  • Überprüfung von Maschinen und Arbeitsmitteln
  • Durchführung von Arbeitsschutzbelehrungen gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes
  • Auswahl von PSA
  • Stapler BGV D 27

Kontakt

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir dann ein unternehmensspezifisches Leistungskonzept.