Cannabiskonsum und Arbeitssicherheit: Position der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Die kürzlich eingetretene Legalisierung von Cannabis in Deutschland wirft erhebliche Fragen zur Sicherheit am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen auf. Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ein umfassendes Positionspapier veröffentlicht, das klare Richtlinien und Forderungen enthält, um die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten und Lernenden zu gewährleisten.
Null Toleranz für Alkohol und Cannabis am Arbeitsplatz
Die DGUV stellt klar, dass Alkohol und Cannabis in Bezug auf ihre Gefährdungspotentiale gleich behandelt werden müssen. Dies bedeutet, dass jeglicher Konsum, der zu Gefährdungen am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen führen könnte, strikt verboten ist. Die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) unterstützt diese Position: Nach § 15 Abs. 2 dürfen sich Versicherte nicht durch den Konsum berauschender Mittel in einen Zustand versetzen, der sie selbst oder andere gefährdet. Gleichzeitig sind Arbeitgeber verpflichtet, Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit sicher auszuführen, nicht zu beschäftigen.
Forderungen an die Politik
Die DGUV fordert, dass die Legalisierung von Cannabis mit der Förderung von Forschungsprojekten einhergeht. Ziel dieser Forschung soll es sein, evidenzbasierte Kriterien zu entwickeln, um eine Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens durch Cannabis verlässlich feststellen zu können. Zudem betont die DGUV die Notwendigkeit öffentlichkeitswirksamer Informationskampagnen, die über die Risiken und Wirkungen von Cannabis aufklären. Diese Kampagnen sollen die Bevölkerung über die möglichen Gefahren des Cannabiskonsums für Sicherheit und Gesundheit informieren.
Risiken des Cannabiskonsums
Ähnlich wie Alkohol kann Cannabis das Reaktionsvermögen, die Konzentration und die Risikobereitschaft negativ beeinflussen. Dies führt zu erhöhten Gefährdungen am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen. Kurzfristige Auswirkungen des Cannabiskonsums umfassen erhöhte Lichtempfindlichkeit, Euphorie, Beeinträchtigung des Kurzzeitgedächtnisses und verlängerte Reaktionszeiten. Besonders besorgniserregend sind die langfristigen Auswirkungen auf Jugendliche und junge Erwachsene, deren kognitive Entwicklung durch regelmäßigen Konsum erheblich beeinträchtigt werden kann.
Präventionsmaßnahmen
Die DGUV unterstützt Unternehmen und Bildungseinrichtungen seit Jahren mit Beratungen und Informationen zur betrieblichen Suchtprävention. Diese Maßnahmen umfassen auch den Konsum von Cannabis und werden angesichts der gesetzlichen Änderungen weiter intensiviert. Durch Aufklärungsarbeit und präventive Maßnahmen sollen Risiken minimiert und die Gesundheit von Beschäftigten und Lernenden geschützt werden.
Forschung und juristische Begleitung
Es besteht erheblicher Bedarf an weiterer Forschung und rechtlicher Begleitung, um klare Grenzwerte und Richtlinien für den Cannabiskonsum zu entwickeln. Diese sollen insbesondere die Sicherheit am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen gewährleisten. Aktuell gibt es beispielsweise für den Straßenverkehr einen messwertbasierten Grenzwert von 1 ng THC pro ml Blut. Der Verkehrsgerichtstag 2022 hat empfohlen, diesen Grenzwert angemessen zu erhöhen, um eine Gleichbehandlung von Alkohol und Cannabis im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht zu ermöglichen.
Weiterführende Informationen
Die DGUV, die BG BAU und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bieten umfangreiche Hilfestellungen und Informationen zu den Themen Suchtprävention und Auswirkungen des Cannabiskonsums. Diese Ressourcen sind für Unternehmen und Bildungseinrichtungen von großer Bedeutung, um angemessene Präventionsmaßnahmen zu ergreifen.
Für weitere Informationen und das vollständige Positionspapier der DGUV besuchen Sie bitte die Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: DGUV Positionspapier Cannabis.